FAQ's
corporate-design-concept |
Werbung
Beschreibung
Damit das Stockwerk durch Eure Werbemaßnahmen nach kurzer Zeit nicht aussieht wie eine Pommesbude, ist der entsprechende Paragraph des Mietvertrages hier nochmals aufgeführt:
- Der Mieter ist berechtigt entsprechend seinem Anteil an der Gesamtfläche des Mietobjektes auf einem einheitlichen, vom Vermieter zur Verfügung gestellten Werbeträger an der Einfahrt des Mietobjektes zu werben. Der Vermieter erstellt hierzu Vorgaben, die dem coorporate design des Gebäudes angepasst sind.
- Eine Werbung auf den Fensterscheiben ist nicht zulässig. Ebenso sind die Vorgaben des Vermieters, festgeschrieben im coorporate-design-Konzept des Vermieters, auf Klingelschildern, Eingangstüren und ähnlichem zu beachten (Einheitlichkeit).
- Bei Fassaden- und ähnlichen Reparaturen, wie auch bei Fassadenreinigungen, soweit notwendig, gehen die Kosten einer etwaigen Demontage und der Wiedermontage der Werbeeinrichtungen zu Lasten des betroffenen Mieters.
- Der Mieter ist verpflichtet, Einrichtungen nach Ziffer 1 auf Verlangen des Vermieters bei Beendigung des Mietverhältnisses auf seine Kosten beseitigen zu lassen und den vorherigen Zustand wiederherzustellen.
Siehe corporate-design-concept.