FAQ's
Nutzung des Personenaufzuges für Umzugszwecke
Beschreibung
Da es in der Vergangenheit häufig Ärger mit Umzugsfirmen und Speditionen gegeben hat, ist die Benutzung der Aufzüge durch eine Umzugsfirma oder Spedition erst nach Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls gestattet. Zeitgleich übernimmst aber auch Du die Verantwortung für etwaige Schäden. Das Abnahmeprotokoll findet ihr im Downloadcenter (Vereinbarung über Nutzung des Personenaufzuges für Umzugszwecke).